ERSTER PRIVATER INVESTMENTCLUB BÖRSEBIUS ZENTRAL (GbR)
Gemeinsam stark „an der Börse”
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Anlageausschuss

Der Anlageausschuss trifft mindestens einmal wöchentlich in den Clubräumen der Gesellschaft zusammen. Die Anlageausschusssitzung kann auch im Rahmen einer Telefonkonferenz stattfinden. Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, die Anfertigung eines Datenträgers reicht im Regelfall aus. Der Finanzportfolioverwalter hat in der Anlageausschusssitzung über getätigte und beabsichtigte Transaktionen zu berichten und einen aktuellen Lagebericht über die Finanzmärkte abzugeben. Der Anlageausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit die ihm gemäß dieser Satzung obliegenden Beschlüsse.

Aufgabe des Anlageausschusses ist es, dem Finanzportfolioverwalter für die Anlagepolitik Hinweise zu geben. Die Gesellschafterversammlung ermächtigt den Anlageausschuss, über die Bestellung und Abberufung des Finanzportfolioverwalters zu beschließen. Die Rechte der Gesellschafterversammlung bleiben hiervon unberührt.

Die Mitglieder des Anlageausschusses sind ehrenamtlich tätig.